Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten f?r alle zwischen dem Unternehmer und dem Besteller abgeschlossenen Vertr?ge ?ber den Verkauf und dieHerstellung von Waren. Sie gelten auch f?r alle k?nftigen Gesch?ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr?cklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Unternehmer nicht ausdr?cklich anerkennt, sind f?r den Unternehmer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdr?cklich widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Unternehmer und dem Besteller im Zusammenhang mit den Werkvertr?gen getroffen werden, sind in dem Werkvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbest?tigung des Unternehmers schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1.An die Angebote des Unternehmers ist dieser zwei Wochen gebunden. Der Besteller kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erkl?rung gegen?ber dem Unternehmer annehmen.
2. Kalkulationen, Pl?ne, Ma?angaben, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Unternehmers geh?ren, bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind nur ann?hernd ma?gebend, soweit sie nicht von ihm ausdr?cklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Unternehmer beh?lt sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Der Besteller darf diese Unterlagen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Unternehmers an Dritte weitergeben. Nimmt der Besteller das Angebot des Unternehmers nicht innerhalb der Frist gem?? Ziffer 11. 1 an, sind diese Unterlagen unverz?glich an den Besteller zur?ckzusenden.
III. Zahlungsbedingungen
1. ?bersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verz?gert sich die Lieferung ?ber vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gr?nden, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist der Unternehmer berechtigt, den am Tag der Lieferung g?ltigen Preis zu berechnen. Betr?gt die Preiserh?hung mehr als 5 % des umseitig bezifferten Kaufpreises, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur?ckzutreten. Dieses R?cktrittsrecht entf?llt, wenn der Besteller es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, aus?bt.
2. Die Preise des Unternehmers gelten ?ab Werk" sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wurde. Die Verpackungs- und Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten.
3. Ist mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug), gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Unternehmer und Rechnungserhalt bar bei Lieferung ohne Abzug f?llig und zahlbar. Erfolgt die Bestellung ?ber Internet, hat der Besteller eine Anzahlung zu leisten in H?he von 50 % des Auftragswertes.
4. Ger?t der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist der Unternehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in H?he von 5 % ?ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ?ischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines h?heren Schadens durch den Unternehmer bleibt vorbehalten.
5. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn M?ngelr?gen oder Gegenanspr?che geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr?che rechtskr?ftig festgestellt, von dem Unternehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus?bung eines Zur?ckbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Werkvertrag beruht.
6. Tritt der Besteller aus in seiner Person liegenden Gr?nden zur?ck, ist das Unternehmen berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in H?he von wenigstens 25 % des Auftragswertes zu verlangen, weil diese Pauschale nach dem gew?hnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht ?bersteigt. Die Geltendmachung eines h?heren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdr?cklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie?lich unverbindliche Angaben.
2. Falls der Unternehmer schuldhaft eine ausdr?cklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gr?nden in Verzug ger?t, hat der Besteller ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei dem Unternehmer oder im Fall der kalenderm??ig bestimmten Frist zu gew?hren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zur?ckzutreten.
3. Der Unternehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgesch?ft handelt oder der Besteller in Folge des von dem Unternehmer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserf?llung zu berufen.
4. Der Unternehmer haftet dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Unternehmer zu vertretenden vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung beruht. Dem Unternehmer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erf?llungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Unternehmer zu vertretenden vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Unternehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von dem Unternehmer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Unternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
6. Beruht der Lieferverzug des Unternehmers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Besteller berechtigt, f?r jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentsch?digung in H?he von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
7. Die weiteren gesetzlichen Anspr?che und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges des Unternehmers bleiben unber?hrt.
8. Der Unternehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies f?r den Besteller zumutbar ist.
V. Gefahr?bergang - Versand/Verpackung
1. Verladung und Lieferung erfolgen frei gut erreichbarer Baustelle unversichert auf Gefahr des Bestellers.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verz?gert, so lagert der Unternehmer die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3. Verpackungspfand kann nur gegen Quittung auf dem R?ckgabelieferschein gutgeschrieben werden.
VI. Gew?hrleistung/Haftung
1. Der Besteller ist verpflichtet, die empfangene Ware auf Vollst?ndigkeit, Transportsch?den, offensichtliche M?ngel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und M?ngel gegen?ber dem Unternehmer zu r?gen. Die schriftliche R?ge von offensichtlichen M?ngeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von vierzehn Arbeitstagen ab Ablieferung des Werkes bei dem Unternehmer eingeht; die schriftliche R?ge verdeckter M?ngel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von f?nf Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei dem Unternehmer eingeht, jedoch innerhalb einer Frist von 13 Monaten ab Lieferung.
2. Der Unternehmer ist nicht zur Gew?hrleistung verpflichtet, wenn der Besteller einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich ger?gt hat. Soweit ein von dem Unternehmer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Besteller rechtzeitig schriftlich ger?gt wurde, ist der Unternehmer unter Ausschluss der Rechte des Bestellers von dem Vertrag zur?ckzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherf?llung verpflichtet, es sei denn, dass der Unternehmer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherf?llung berechtigt ist. Der Besteller hat dem Unternehmer f?r jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherf?llung zu gew?hren.
3. Die Nacherf?llung kann nach der Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Unternehmer ist berechtigt, die von dem Besteller gew?hlte Art der Nacherf?llung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh?ltnism??igen Kosten verbunden ist. W?hrend der Nacherf?llung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der R?cktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherf?llung fehlgeschlagen oder hat der Unternehmer die Nacherf?llung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den R?cktritt vom Vertrag erkl?ren
4. Schadensersatzanspr?che zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherf?llung fehlgeschlagen ist oder der Unternehmer die Nacherf?llung verweigert. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzanspr?chen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unber?hrt.
5. Der Unternehmer haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 bis 6 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschr?nkungen f?r Sch?den an Leben, K?rper und Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen oder vors?tzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erf?llungsgehilfen beruhen, sowie f?r Sch?den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie f?r alle Sch?den, die auf vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Unternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erf?llungsgehilfen beruhen. Soweit der Unternehmer bez?glich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. F?r Sch?den, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Unternehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Unternehmer beh?lt sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Werkvertrag vor. Wird das Vorbehaltswerk des Unternehmers mit nicht in seinem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verh?ltnis des Wertes des von ihm gelieferten Vorbehaltswerkes zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt, wenn ein von dem Unternehmer bereitgestelltes Werk mit anderen ihm nicht geh?rigen Sachen untrennbar vermischt wird. In jedem Fall verwahrt der Besteller das Alleineigentum und/oder Miteigentum des Unternehmers f?r diesen.
2. Der Besteller hat den Unternehmer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsma?nahmen sowie sonstigen Beeintr?chtigungen seines Eigentums unverz?glich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat dem Unternehmer alle Sch?den und Kosten zu ersetzen, die durch einen Versto? gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsma?nahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Unternehmers nicht nach, so kann der Unternehmer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten tr?gt der Besteller. In der Pf?ndung der Vorbehaltssache durch den Unternehmer liegt stets ein R?cktritt vom Vertrag. Der Unternehmer ist nach R?ckbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl?s ist auf Verbindlichkeiten des Unternehmers - abz?glich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
VIII. Gerichtsstand, Erf?llungsort, Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
1. Erf?llungsort und ausschlie?licher Gerichtsstand f?r Lieferungen und Zahlungen (einschlie?lich Scheckklagen) sowie s?mtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Vertr?gen ist der Firmensitz des Unternehmers, soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschlie?lich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchf?hrbar sein oder werden, so ber?hrt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im ?brigen nicht.
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